Bildungsurlaub
Alle Mitarbeitende haben einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG), wenn sich Ihr Arbeitsplatz in Niedersachsen befindet.
Der Anspruch besteht für Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt worden sind für alle Mitarbeitende:
für 5 Tage im Jahr (bei einer 5 Tage-Arbeitswoche),
es ist eine Rückgriff auf nicht genutzte Tage des Vorjahres möglich,
das Arbeitsverhältnis muss mindestens 6 Monate bestehen.
Antragsberechtigung und Fristen
Wenn Sie einen Bildungsurlaub in Niedersachsen besuchen möchten, fragen Sie den Veranstalter, ob bereits eine Anerkennung vorliegt. Ist dies nicht der Fall, bitten Sie den Veranstalter, einen Antrag zu stellen.
Stellen Sie ihren Antrag auf Teilnahme an einer Bildungsurlaubsveranstaltung mindestens 4 Wochen vor Kursbeginn.
Art und Dauer der Bildungsveranstaltung
mindesten 5 Tage
mindestens täglich 6 Zeitstunden,
Schulung von Ehrenamt,
Politische, berufliche und allgemeine Bildung
Maximal 50% der beschäftigten können pro Jahr Bildungsurlaub erhalten.