Entgelt im Krankheitsfall
Mitarbeitende erhalten bei Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit bis zu
6 Wochen ihr Entgelt weitergezahlt, wenn vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit 6 Monate nicht wegen der gleichen Krankheit eine Arbeitsunfähigkeit vorlag.
Nach Ablauf dieser 6 Wochen zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Und der Arbeitgeber für eine bestimmte Dauer einen Krankengeldzuschuss.
Der Arbeitgeberzuschuss wird gezahlt
Bei einer Beschäftigungszeit ab 1 Jahr bis zum Ende der 13. Woche
Bei einer Beschäftigungszeit ab 3 Jahren bis zum Ende der 39. Woche.
Geringfügig Beschäftigte erhalten kein Krankengeld, und keinen Zuschuss.
WICHTIG:
Es ist immer eine Bescheinigung der Krankenkasse über die Höhe des Krankengeldes in der Personalabteilung abzugeben!