Geringfügig Beschäftigte
Ein Mitarbeitender ist geringfügig beschäftigt, wenn sein monatliches Entgelt zurzeit 450,-€ nicht überschreitet und die regelmäßige Wochenarbeitszeit 15 Stunden nicht überschreitet.
Geringfügig Beschäftigte
Ein Mitarbeitender ist geringfügig beschäftigt, wenn sein monatliches Entgelt zurzeit 450,-€ nicht überschreitet und die regelmäßige Wochenarbeitszeit 15 Stunden nicht überschreitet.