Hinzuverdienst bei Rente
Hinzuverdienstgrenzen bei Derzeitigem Stand (2019):
Rente wegen voller Erwerbsminderung: 6300,-€ jährlich (der Verdienst über dieser Grenze wird mit 40% auf die Rente angerechnet),
Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung: Hinzuverdienstgrenze muss individuell berechnet werden,
Vorzeitige Altersgrenze: Unbegrenzt
Regelaltersgrenze. Unbegrenzt
Ausgleichszahlung bei Frühverrentung: Rentenkürzung durch vorzeitigen Rentenbeginn kann durch Einmalzahlungen ab 50 Jahren ausgeglichen werden.