Unfall mit eigenem PKW
Bei Selbstverschulden:
Schaden am eigenen PKW
Wenn eine eigene Vollkaskoversicherung besteht, so tritt vorrangig diese ein. Der Arbeitgeber übernimmt die Selbstbeteiligung sowie die Kosten der Höherstufung - eine Bestätigung der Kosten durch die Versicherung ist dafür erforderlich.
Schaden am fremden PKW
Hier tritt die eigene Haftpflichtversicherung ein. Die Kosten der Höherstufung sind durch den Arbeitgeber zu übernehmen.
Bei Fremdverschulden:
Hier muss die Versicherung des Unfallgegners für die Kosten aufkommen.